Am Hochsitz lauert die Gefahr 
Kinderhochstühle bergen ein erhebliches Unfallrisiko

Überkochendes Essen, klingelnde Telefone, quengelige Kinder: Alltagssituation für stressgeplagte Mütter. Oftmals ist ein Kinderhochstuhl eine vermeintlich sichere Möglichkeit, das Kind vorübergehend ruhig zu stellen - ein überaus folgenschwerer Irrtum.
Jährlich verletzen sich mehrere hundert Kleinkinder im Alter von 0 - 4 Jahren so schwer, dass sie im Spital behandelt werden müssen. Beinahe alles verunfallten Kinder erleiden eine Kopfverletzung. Die meisten Unfälle passieren rund zwei bis drei Monat vor Gehbeginn (zirka mit einem Jahr) wenn das Kind versucht, sich unter Zuhilfenahme des Fußabstützbrettchens oder der Armlehen hochzustemmen und aufzustehen.
Am Ende des zweiten Lebensjahres probieren die Kinder gerne den Hochstuhl zu erklettern, was sowohl zum Absturz des Kindes als auch zum Umkippen des Hochstuhls führen kann. Besonders gefährlich ist es, wenn sich das Sicherheitsband zwischen den Beinen löst und das Kind mit den Füßen voran aus dem Hochstuhl rutscht. Bei diesen Unfällen kann das Kind mit dem Kopf zwischen der Hochstuhltischkante und der Sitzauflage des Hochstuhles eingeklemmt werden, was zu einer Erstickungssituation führen kann.

Kinderhochstühle sind, sofern sie zweckmäßig eingesetzt werden eine sinnvolle Einrichtung. Als Essensplatz für Kleinkinder sind sie eine empfehlenswerte Hilfe, dass das Kind beim Füttern nicht dauernd am Schoß gehalten werden muss und die Kleinen von Gefahrenquellen wie Besteck und heißem Essen fern gehalten werden. Als längerer Aufenthaltsort zum spielen sind Kinderhochstühle allerdings nicht geeignet, da sie dem Kind wenig Bewegungsfreiheit lassen. Das Kind versucht dann, aus dem Hochstuhl zu entkommen und sich kriechend oder stehend zu befreien. Ein solcher Unfall ist leider in Sekundenschnelle passiert.

Wer einen Kinderhochstuhl einsetzen möchte, sollte daher einige wichtige Sicherheitstipps beachten, die wir zusammen gestellt haben.

Sicherheitstipps Kinderhochstühle

  • Kinder nie unbeaufsichtigt lassen.

  • Kinder nie länger als nötig im Hochstuhl sitzen lassen, da sie zuwenig Bewegungsfreiheit haben und versuchen werden aufzustehen bzw. anfangen zu schaukeln.

  • Beim Kauf darauf achten, dass der Stuhl kindergerecht geformt ist. Unbequeme Stühle fördern den Drang hinauszuklettern. Der Stuhl sollte eine Fußstütze haben - wenn die Beine längere Zeit baumeln, ist das unbequem, schlecht für die Haltung und drückt auf die Kniekehlen.

  • Der Stuhl sollte eine erhöhte Rückenlehne haben, die den Rücken abstützt ( nicht unbedingt den Kopf), sonst ermüdet der Körper und sackt in sich zusammen. Die Lehne sollte verstellbar sein, damit sich das Kind in jedem Alter anlehnen kann.

  • Hosenträger ähnliche Gurte anlegen, um ein Aufstehen oder Herunterrutschen zu vermeiden.

  • Ein stabiler Schrittgurt verhindert, dass das Kind unter dem Sessel durchrutscht. Dieser Schrittgurt darf nicht lösbar sein. Sonst besteht Unfallgefahr durch das Hantieren von älteren Kindern.

  • Optimal sind Stühle mit angepasstem Sitz und Fußablageflächen, denn das Kind wächst und der Stuhl kann darauf adaptiert werden. (Zwischen dem kleinen 9-Monatigen und einem großen 3 jährigen kann ein Größenunterschied von 35 cm liegen).

  • Auf gute Standfestigkeit des Stuhles achten und auf ebenen Untergrund aufstellen. Rollen sind nicht zu empfehlen. Man vergisst vielleicht einmal auf das Arretieren und ein älterer Kind könnte das Kleine in einem unbeaufsichtigten Moment in die Nähe z.B. des Herdes oder einer Treppe schieben.

  • Die Verwendung von Kindersitzen, die an Tischen befestigt werden, ist nicht zu empfehlen.

  • Mehrfunktionale Stühle und Tisch-Stuhl-Kombinationen werden als Hochstuhl und Kinder-Spiel-Arbeitsplatz angeboten. Das verführt dazu, den Stuhl als bequemen Aufbewahrungsort zu sehen. Das Kind sollte am Boden oder beim Tischchen am Boden spielen. Die Gefahr des Absturzes ist zu groß.

  • Sitzverkleinerer sind nur sinnvoll, wenn sie die Auflagefläche für die Oberschenkel merklich reduzieren. Deshalb muss ein solcher Einsatz vor allem im Rücken gepolstert sein. Für das Kind ergibt sich eine kürzere Sitzfläche. Vorteilhaft ist, dass er die Jüngsten an der Seite abstützt.

  • Bei Aufstellen sollte man darüber hinaus darauf achten, dass sich das Kind nicht mit den Füßen an der Tischplatte abstoßen kann.

  • Alle dies Sicherheitsvorkehrungen entbinden nicht von der Beaufsichtigungspflicht.

Allerdings: Auch die besten Sicherheitsvorkehrungen entbinden Eltern nicht von der Beaufsichtigungspflicht. Denn den absolut sicheren Kinderhochstuhl gibt es nicht. Ein unachtsamer Moment - und ein Unfall kann bedauerlicherweise in wenigen Sekunden passieren. An die Hersteller und Händler geht indes den dringende Appell, alle notwenigen Sicherheitseinrichtungen wie Rückenlehnen, Sitzgurt, Fußstütze und Hosenträgergurte zu berücksichtigen. Außerdem sollte zum Schutz der Kinder eine verbindliche Norm für Kinderhochstühle geschaffen werden.
 

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Letzte Aktualisierung am 02.08.2012
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