Am Hochsitz
lauert die Gefahr
Kinderhochstühle bergen ein erhebliches Unfallrisiko
Überkochendes
Essen, klingelnde Telefone, quengelige Kinder: Alltagssituation für
stressgeplagte Mütter. Oftmals ist ein Kinderhochstuhl eine vermeintlich
sichere Möglichkeit, das Kind vorübergehend ruhig zu stellen - ein überaus
folgenschwerer Irrtum.
Jährlich verletzen sich mehrere hundert Kleinkinder im Alter von 0 - 4 Jahren
so schwer, dass sie im Spital behandelt werden müssen. Beinahe alles
verunfallten Kinder erleiden eine Kopfverletzung. Die meisten Unfälle passieren
rund zwei bis drei Monat vor Gehbeginn (zirka mit einem Jahr) wenn das Kind
versucht, sich unter Zuhilfenahme des Fußabstützbrettchens oder der Armlehen
hochzustemmen und aufzustehen.
Am Ende des zweiten Lebensjahres probieren die Kinder gerne den Hochstuhl zu
erklettern, was sowohl zum Absturz des Kindes als auch zum Umkippen des
Hochstuhls führen kann. Besonders gefährlich ist es, wenn sich das
Sicherheitsband zwischen den Beinen löst und das Kind mit den Füßen voran aus
dem Hochstuhl rutscht. Bei diesen Unfällen kann das Kind mit dem Kopf zwischen
der Hochstuhltischkante und der Sitzauflage des Hochstuhles eingeklemmt werden,
was zu einer Erstickungssituation führen kann.
Kinderhochstühle sind, sofern sie zweckmäßig
eingesetzt werden eine sinnvolle Einrichtung. Als Essensplatz für Kleinkinder
sind sie eine empfehlenswerte Hilfe, dass das Kind beim Füttern nicht dauernd
am Schoß gehalten werden muss und die Kleinen von Gefahrenquellen wie Besteck
und heißem Essen fern gehalten werden. Als längerer Aufenthaltsort zum spielen
sind Kinderhochstühle allerdings nicht geeignet, da sie dem Kind wenig
Bewegungsfreiheit lassen. Das Kind versucht dann, aus dem Hochstuhl zu entkommen
und sich kriechend oder stehend zu befreien. Ein solcher Unfall ist leider in
Sekundenschnelle passiert.
Wer einen Kinderhochstuhl einsetzen möchte,
sollte daher einige wichtige Sicherheitstipps beachten, die wir zusammen
gestellt haben.
Sicherheitstipps Kinderhochstühle
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Kinder nie unbeaufsichtigt lassen.
-
Kinder nie länger als nötig im Hochstuhl
sitzen lassen, da sie zuwenig Bewegungsfreiheit haben und versuchen werden
aufzustehen bzw. anfangen zu schaukeln.
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Beim Kauf darauf achten, dass der Stuhl
kindergerecht geformt ist. Unbequeme Stühle fördern den Drang
hinauszuklettern. Der Stuhl sollte eine Fußstütze haben - wenn die Beine
längere Zeit baumeln, ist das unbequem, schlecht für die Haltung und
drückt auf die Kniekehlen.
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Der Stuhl sollte eine erhöhte Rückenlehne
haben, die den Rücken abstützt ( nicht unbedingt den Kopf), sonst ermüdet
der Körper und sackt in sich zusammen. Die Lehne sollte verstellbar sein,
damit sich das Kind in jedem Alter anlehnen kann.
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Hosenträger ähnliche Gurte anlegen, um ein
Aufstehen oder Herunterrutschen zu vermeiden.
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Ein stabiler Schrittgurt verhindert, dass das
Kind unter dem Sessel durchrutscht. Dieser Schrittgurt darf nicht lösbar
sein. Sonst besteht Unfallgefahr durch das Hantieren von älteren Kindern.
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Optimal sind Stühle mit angepasstem Sitz und
Fußablageflächen, denn das Kind wächst und der Stuhl kann darauf
adaptiert werden. (Zwischen dem kleinen 9-Monatigen und einem großen 3
jährigen kann ein Größenunterschied von 35 cm liegen).
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Auf gute Standfestigkeit des Stuhles achten
und auf ebenen Untergrund aufstellen. Rollen sind nicht zu empfehlen. Man
vergisst vielleicht einmal auf das Arretieren und ein älterer Kind könnte
das Kleine in einem unbeaufsichtigten Moment in die Nähe z.B. des Herdes
oder einer Treppe schieben.
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Die Verwendung von Kindersitzen, die an
Tischen befestigt werden, ist nicht zu empfehlen.
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Mehrfunktionale Stühle und
Tisch-Stuhl-Kombinationen werden als Hochstuhl und Kinder-Spiel-Arbeitsplatz
angeboten. Das verführt dazu, den Stuhl als bequemen Aufbewahrungsort zu
sehen. Das Kind sollte am Boden oder beim Tischchen am Boden spielen. Die
Gefahr des Absturzes ist zu groß.
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Sitzverkleinerer sind nur sinnvoll, wenn sie
die Auflagefläche für die Oberschenkel merklich reduzieren. Deshalb muss
ein solcher Einsatz vor allem im Rücken gepolstert sein. Für das Kind
ergibt sich eine kürzere Sitzfläche. Vorteilhaft ist, dass er die
Jüngsten an der Seite abstützt.
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Bei Aufstellen sollte man darüber hinaus
darauf achten, dass sich das Kind nicht mit den Füßen an der Tischplatte
abstoßen kann.
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Alle dies Sicherheitsvorkehrungen entbinden
nicht von der Beaufsichtigungspflicht.
Allerdings: Auch die besten
Sicherheitsvorkehrungen entbinden Eltern nicht von der Beaufsichtigungspflicht.
Denn den absolut sicheren Kinderhochstuhl gibt es nicht. Ein unachtsamer Moment
- und ein Unfall kann bedauerlicherweise in wenigen Sekunden passieren. An die
Hersteller und Händler geht indes den dringende Appell, alle notwenigen
Sicherheitseinrichtungen wie Rückenlehnen, Sitzgurt, Fußstütze und
Hosenträgergurte zu berücksichtigen. Außerdem sollte zum Schutz der Kinder
eine verbindliche Norm für Kinderhochstühle geschaffen werden.
Letzte Aktualisierung am
02.08.2012
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