Rechtliches für Stillende Mütter am Arbeitsplatz

Stillenden Müttern ist auf verlangen die zum Stillen ihrer Kinder erforderlichen Zeit frei zu geben. Diese beträgt, wenn die Dienstnehmerin mehr als 4,5 Stunden arbeitet, 45 Minuten, wenn sie 8 und mehr Stunden arbeitet, zweimal je 45 Minuten täglich.
Durch die Gewährung der Stillzeit darf kein Verdienstausfall eintreten, sie darf auch nicht eingearbeitet werden. Stillenden Mütter haben bei Wiederantritt des Dienstes dem Dienstgeber Mitteilung zu machen, dass sie stillen und auf Verlangen des Dienstgebers eine Bestätigung eines Arztes oder einer Mütterberatung vorzulegen.
Werdenden uns stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.


Alles rund ums Thema Stillen erfahrt Ihr auf der Seite von Elke Vogt

Letzte Aktualisierung am 15.09.2007
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